Physiotherapie

Am heutigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung das TSVG verabschiedet.Der Gesetzesentwurf beinhaltet verschiedene Regelungen, mit denen die Heilmittelerbringer unterstützt werden.

 

„Wir ermöglichen Physiotherapeuten viel freieres Arbeiten durch die sogenannte Blankoverordnung“, so MdB Monstadt. „Damit geben wir denjenigen die Versorgungsverantwortung, die auch am Patienten arbeiten und wünschen uns, so eine höhere Wertschätzung für diesen Beruf zu erreichen. Weiterhin setzen wir uns mit diesem Gesetz für faire Löhne in allen Regionen Deutschlands ein“, erklärt der Abgeordnete. „Konkret haben wir u.a. die dauerhafte Entkopplung von der Grundlohnsumme, wie auch die bundesweite Angleichung an die Höchstsätze beschlossen.“

 

Die Blankoverordnung ermöglicht es den Heilmittelerbringern, Dauer, Frequenz und Behandlungsform selbst zu

entscheiden. Ein Arzt muss diese ausstellen und gibt damit einen Teilverantwortungsbereich ab.

Ein wichtiges Ziel zur Stärkung der Situation der Heilmittelerbringer, ist es, Schulgeldfreiheit für die Auszubildenden zu schaffen, wie es in anderen Bundesländern der Fall ist. Dieses Thema adressiert Monstadt stetig bei den zuständigen Landesministerien.

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