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Der Deutsche Bundestag hat in der vergangenen Sitzungswoche in erster Lesung über ein Gesetz zu mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) beraten. Damit reagiert der Deutsche Bundestag auf jüngst stattgefundene Arzneimittelskandale.  Darüber hinaus sollen mit Hilfe der Einführung elektronischer Verordnungen Innovationen in der telemedizinischen Versorgung möglich werden.

 

Dazu sagte Monstadt: „Besonders für unsere ländlich geprägte Region ist die Einführung des eRezepts eine Verbesserung. Die Menschen die regelmäßig verschreibungspflichtige Medikamente beziehen, müssen dafür nicht extra einen Arztbesuch wahrnehmen. Die Wegezeiten sind oft lang. Sie können zukünftig nach einer Behandlung oder einer Fernbehandlung direkt mit einem eRezept ihre Medikamente in ihrer Apotheke abholen oder das Rezept vom Arzt direkt zur Apotheke schicken und sich die Medikamente vom Bringdienst der Apotheke bringen lassen.“

 

 

Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass telemedizinische Anwendungen und Leistungen gestärkt und die Regelungen zu Fernbehandlungen geprüft und eventuell erweitert werden sollen. Die 2./3. Lesung zum GSAV erfolgt voraussichtlich am 06. Juni 2019. Es soll in diesem Jahr noch in Kraft treten.

Am heutigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung das TSVG verabschiedet. Der Gesetzesentwurf beinhaltet verschiedene Regelungen, die die Patientenversorgung verbessern.

 

„Gesetzlich Versicherte warten oft zu lange auf einen Termin beim Facharzt“, so Monstadt. „Durch den Ausbau der Terminservicestellen und die offene Sprechstunden, die Fachärztinnen und Fachärzte jetzt anbieten, können viel schneller Termine vermittelt werden. Ärzte erhalten für die neuen Leistungen eine zusätzliche Vergütung.“

 

Über die Terminservicestelle können gesetzlich Versicherte unter der bundesweiten Rufnummer 116 117 zeitnah einen Termin bei einem Facharzt bekommen. Zukünftig soll eine dauerhafte Erreichbarkeit, auch über eine App, ermöglicht werden. In Akutfällen wird Patientinnen und Patienten über diese Terminservicestellen direkt ein Termin vermittelt – entweder in einer normalen Arztpraxis, in einer Portal- oder Bereitschaftsdienstpraxis oder in einer Notfallambulanz. Dies gilt selbstverständlich auch nachts. Das Mindestsprechstundenangebot der Ärzte wird auf 25 Stunden pro Woche ausgedehnt. Bestimmte Facharztgruppen wie Augenärzte, Frauenärzte oder HNO-Ärzte, die zur Grundversorgung gezählt werden, müssen mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunden anbieten, ohne vorherige Terminvereinbarung.