Apotheke

Der Deutsche Bundestag hat in der vergangenen Sitzungswoche in erster Lesung über ein Gesetz zu mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) beraten. Damit reagiert der Deutsche Bundestag auf jüngst stattgefundene Arzneimittelskandale.  Darüber hinaus sollen mit Hilfe der Einführung elektronischer Verordnungen Innovationen in der telemedizinischen Versorgung möglich werden.

 

Dazu sagte Monstadt: „Besonders für unsere ländlich geprägte Region ist die Einführung des eRezepts eine Verbesserung. Die Menschen die regelmäßig verschreibungspflichtige Medikamente beziehen, müssen dafür nicht extra einen Arztbesuch wahrnehmen. Die Wegezeiten sind oft lang. Sie können zukünftig nach einer Behandlung oder einer Fernbehandlung direkt mit einem eRezept ihre Medikamente in ihrer Apotheke abholen oder das Rezept vom Arzt direkt zur Apotheke schicken und sich die Medikamente vom Bringdienst der Apotheke bringen lassen.“

 

 

Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass telemedizinische Anwendungen und Leistungen gestärkt und die Regelungen zu Fernbehandlungen geprüft und eventuell erweitert werden sollen. Die 2./3. Lesung zum GSAV erfolgt voraussichtlich am 06. Juni 2019. Es soll in diesem Jahr noch in Kraft treten.

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