Bundesregierung will Gelder für Betroffene streichen

 

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat im Deutschen Bundestag einen Antrag zur Umsetzung des Fonds zur Abmilderung von Härtefällen für jüdische Kontingentflüchtlinge, Spätaussiedler und bei der Ost-West-Rentenüberleitung eingebracht. Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete Dietrich Monstadt:

 

„Jüdische Kontingentflüchtlinge, Spätaussiedler und Menschen aus den neuen Bundesländern haben mit ihrer Lebensleistung zu unserem Wohlstand mit beigetragen. Insbesondere durch das Fremdrentengesetz und die Ost-West-Rentenüberleitung sind für diesen Personenkreis mitunter finanzielle Härten in der Alterssicherung entstanden. Diese Härten wollen wir abmildern. Deshalb ist es mir als CDU-Bundestagsabgeordneter aus Westmecklenburg wichtig, Einschnitte im Alter durch einen Härtefallfonds in Höhe von insgesamt einer Milliarde Euro abzumildern.

 

Die von der Union geführte Bundesregierung plante eine ‚Stiftung Härtefallfonds‘ und stellte hierfür im Haushalt 2022 eine Milliarde Euro zur Verfügung. Die Stiftung sollte gemeinsam von Bund und Ländern getragen werden. Dabei sollten die Länder gleichfalls eine Milliarde Euro bereitstellen. Die Ampel hat die Bundesmittel für den Fonds im Haushalt 2022 auf 500 Millionen Euro halbiert. Für das Jahr 2023 sind keine Mittel mehr für den Härtefallfonds vorgesehen. Es ist derzeit kein ernsthafter Wille der Ampel erkennbar, den Fonds tatsächlich umzusetzen. Die Betroffenen können dann keine Zahlungen aus dem Härtefallfonds mehr erwarten.

 

Das ist ein Schlag ins Gesicht dieser Personengruppen. Sie sind von den Kriegsfolgen und der Rentenüberleitung der Ost-Renten im besonderen Maße betroffen. Die Bundesregierung muss sich hier ihrer besonderen Verantwortung für diese Personengruppen bewusst sein. Deshalb fordere ich die Ampel auf, dafür Sorge zu tragen, den Härtefallfonds mit Mitteln in Höhe von einer Milliarde Euro auszustatten – notfalls ausschließlich mit Bundesmitteln.“

 

 

 

 

Hintergrund:

 

Bei der Rentenüberleitung im Zuge der deutschen Wiedervereinigung fühlten sich viele Menschen aus den neuen Bundesländern benachteiligt, da ihnen bestimmte DDR-rentenrechtliche Zeiten oder berufsgruppenspezifische Sonderregelungen nicht anerkannt wurden. Bei den Spätaussiedlern kam es zu Einschnitten bei ihren Altersrenten, nachdem in Folge des erhöhten Zuzugs in den 1980er Jahren Einschnitte in Renten nach dem Fremdrentengesetz vorgenommen wurden. Jüdische Kontingentflüchtlinge konnten in Deutschland nur geringe Rentenanwartschaften aufbauen, da ihre Rentenanwartschaften aus Russland und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion aufgrund fehlender Sozialversicherungsabkommen in Deutschland nicht anerkannt werden konnten.

 

Die finanziellen Folgen dieser Regelungen sollten mit einem Härtefallfonds abgemildert werden. Die CDU/CSU-geführte Bundesregierung hatte hierfür im Haushalt 2022 eine Mrd. Euro bereitgestellt. Die Bundesländer sollten eine weitere Mrd. Euro zur Verfügung stellen. Die Ampel hatte die Mittel des Bundes im Haushalt 2020 bereits um die Hälfte gekürzt. Für das kommende Jahr sind keine Mittel im Haushalt vorgesehen, weil es bislang keine Einigung mit den Bundesländern gegeben habe. Es sind keine Anstrengungen des Bundes ersichtlich, den Fonds in diesem Jahr tatsächlich umzusetzen. Die Betroffenen könnten dann keine Zahlungen mehr erwarten.

 

Es ist offen, ob und in welcher Höhe sich die Länder an diesem Fonds beteiligen werden. Wir wollen, dass den Betroffenen zumindest eine Mrd. Euro als Ausgleich für die entstandenen Härten zur Verfügung gestellt wird. Der Bund darf sich nicht hinter den Ländern verstecken, soll aber auch nicht deren Anteil übernehmen. Deshalb fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Bundesregierung mit einem Antrag mit dem Titel „Umsetzung des Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer garantieren“ auf, den Fonds noch in diesem Jahr umzusetzen. Selbst wenn es dieses Jahr nicht gelingen sollte, wird der Bund aufgefordert, zumindest seinen Anteil aus dem Fonds in ursprünglicher Höhe von einer Mrd. Euro zur Verfügung zu stellen.

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